SPRACHraum Medical
„Praxen, die aktives Praxismarketing betreiben,
haben ein um 23% höheres Betriebsergebnis“*
Die Anforderungen an einen Arzt als Unternehmer werden immer größer.
Nutzen Sie unsere Kompetenz, um Zeit für ihre Kernaufgaben zu gewinnen.
Wir machen Sie frei für das Wesentliche.
Gezielte und langfristige Marketing-Maßnahmen
von SPRACHraum Medical haben das Ziel:
Ihrer Praxis ein individuelles Profil zu geben und
Ihren Auftritt in der Öffentlichkeit stimmig, professionell
und attraktiv zu gestalten.
In Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistungs-Partnern bieten wir Ihnen
den vollen Service eines Kompetenznetzwerkes mit kreativen Ideen
und organisatorischer Routine komplett aus einer Hand:
Erstberatung
In einem ersten Gespräch werden Ihre Wünsche
hinsichtlich Marketing von uns aufgenommen.
Marketing-Analyse
Wir prüfen Ihre Praxis auf Herz und Nieren (z. B. Internet-Auftritt, Mailings, Geschäftsausstattung, Patientenkommunikation, Beschwerdemanagement etc.).
Marketing-Konzeption
Auf Beratung und Analyse aufbauend, entwickeln wir eine
auf Ihre Praxis maßgeschneiderte Konzeption.
Diese dient als Grundlage für zukünftige Marketing-Maßnahmen,
die wir Ihren Wünschen entsprechend entwerfen.
Ausführung der einzelnen Marketing-Maßnahmen
Egal, ob es um das Schreiben von Presse-Mitteilungen,
die Gestaltung Ihres Geschäftspapiers, das Erstellen von Faltblättern,
Praxis-Broschüren, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen
oder um Anzeigenschaltung in den Medien geht:
Wir übernehmen diese Arbeiten für Sie und helfen Ihnen,
Ihre Position am Markt zu stärken und auszubauen.
Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens
Bis vor Kurzem waren die Möglichkeiten für Ärzte,
werbend am Markt aufzutreten, stark eingeschränkt.
Noch heute gibt es feine Unterschiede, die "Recht und Unrecht" unterscheiden.
Als im Gesundheitsbereich erfahrener Marketing-Dienstleister
kennt SPRACHraum Medical die Möglichkeiten und Grenzen erlaubter Werbung.
Folgende Regelungen sind hierbei relevant:
• Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)
• Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-ZÄ)
• Verordnungen der Landesärztekammern
• Verordnungen der Landeszahnärztekammern
• Heilmittelwerbegesetz (HWG)
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
• Telemediengesetz (TMG)
• Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Mit SPRACHraum Medical vermeiden Sie berufswidrige Werbung
und betreiben rechtssicheres Praxis-Marketing.**
*(Studie der IFABS, 12/2005 auf Grundlage von 983 befragten Praxen).
**Selbstverständlich respektieren wir die standesrechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte
und bieten keine Rechtsberatung an.